Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding – Die 10 Vorteile auf einen Blick
Die Wahl der richtigen Holdingstruktur ist eine zentrale Entscheidung für viele mittlere und größere Unternehmen. Sie beeinflusst nicht nur die finanzielle und steuerliche Situation des Unternehmens, sondern auch den langfristigen Schutz und die Verwaltung des Vermögens. In Deutschland wird traditionell oft die GmbH als Holdingform gewählt. Jedoch bietet eine Stiftungsholding (nicht gemeinnützig), trotz höherer Anfangskosten und komplexerer Struktur, zahlreiche Vorteile, die sie zu einer attraktiven Alternative machen. In diesem Blog-Beitrag erläutern wir die zehn wichtigsten Vorteile einer Stiftungsholding und zeigen, warum sie eine Überlegung wert sein kann.
1. Umfassender Vermögensschutz
Der umfassende Vermögensschutz ist ein herausragender Vorteil der Stiftungsholding. Im Gegensatz zu einer GmbH-Holding, bei der die Gesellschafter Anteile halten, gehört eine Stiftung sich selbst. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Stiftung von persönlichen Risiken des Stifters oder der Gesellschafter unabhängig ist.
Beispiel: Insolvenz des Stifters
Wenn ein Stifter in finanzielle Schwierigkeiten gerät, bleiben die Vermögenswerte der Stiftungsholding geschützt. Angenommen, der Stifter hat eine GmbH-Holding und gerät in Insolvenz, können die Gläubiger auf die Anteile des Stifters zugreifen. Dies kann zur Zwangsveräußerung von Vermögenswerten führen, um Schulden zu begleichen. In einer Stiftungsholding sind die Vermögenswerte jedoch sicher, da sie rechtlich von der Person des Stifters getrennt sind.
Weitere Szenarien
Neben der Insolvenz gibt es weitere Szenarien, in denen der umfassende Vermögensschutz der Stiftungsholding von Vorteil ist. Beispielsweise können Scheidungen oder Erbschaftsstreitigkeiten Vermögenswerte gefährden. In einer GmbH-Holding könnte ein Scheidungsurteil dazu führen, dass ein Teil der Unternehmensanteile an den Ex-Partner/in übertragen wird. In einer Stiftungsholding bleibt das Vermögen hingegen unangetastet, da es nicht zum persönlichen Eigentum des Stifters zählt.
2. Halbierte Steuerbelastung
Eine der bedeutendsten steuerlichen Vorteile der Stiftungsholding liegt in der geringeren Steuerbelastung im Vergleich zur GmbH-Holding. Während die GmbH-Holding neben der Körperschaftsteuer auch der Gewerbesteuer unterliegt, entfällt letztere bei einer Stiftungsholding in den meisten Fällen.
Steuerliche Differenzierung
Die GmbH-Holding muss Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent sowie Solidaritätszuschlag zahlen. Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an, die je nach Gemeinde variieren kann. In einer Stadt wie Hamburg liegt der Gewerbesteuersatz beispielsweise bei 470 Prozent, was zu einer effektiven Steuerbelastung von über 30 Prozent führt. Im Gegensatz dazu wird die Stiftungsholding, sofern sie nicht gewerblich tätig ist, nur mit der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag belastet, was insgesamt 15,825 Prozent ausmacht.
Beispiel: Steuerersparnis durch Stiftungsholding
Angenommen, eine Holdinggesellschaft erzielt einen jährlichen Gewinn von einer Million Euro. Wenn diese in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, könnten Steuern in Höhe von bis zu 330.000 Euro anfallen. In der Stiftungsholding würde die Steuerlast nur etwa 158.250 Euro betragen, was eine jährliche Ersparnis von über 170.000 Euro bedeutet.
3. Steuerfrei: 5.000 € Freibetrag
Ein weiterer steuerlicher Vorteil der Stiftungsholding ist der jährliche Freibetrag von 5.000 Euro gemäß § 24 KStG. Dieser Freibetrag ist speziell für Stiftungen vorgesehen und bedeutet, dass erst ab einem Einkommen über 5.000 Euro Körperschaftsteuer fällig wird.
Vergleich zur GmbH-Holding
Bei einer GmbH-Holding gibt es keinen vergleichbaren Freibetrag. Jede Form von Einkommen, sei es aus operativen Tätigkeiten oder Kapitalanlagen, wird von Anfang an besteuert. Dies kann insbesondere für kleinere Holdings mit geringen Gewinnen einen erheblichen Unterschied ausmachen.
Nutzung des Freibetrags
Unternehmen können diesen Freibetrag strategisch nutzen, indem sie kleinere Einnahmen gezielt auf die Stiftung verlagern. Beispielsweise können Miet- oder Lizenzgebühren aus einer Tochtergesellschaft an die Stiftung gezahlt werden. Solche gezielten Übertragungen helfen, den Freibetrag optimal auszuschöpfen und die Steuerlast zu minimieren.
4. Steuerspareffekt durch Miete, Lizenzen und Rechteüberlassung
Eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast in einer Unternehmensstruktur zu optimieren, bietet die gezielte Verlagerung von Wirtschaftsgütern, Lizenzen oder Rechten in die Stiftungsholding. Diese können dann gegen Gebühr an die Tochtergesellschaften oder sogar an Dritte überlassen werden.
Praxisbeispiel: Vermietung von Wirtschaftsgütern
Angenommen, eine Stiftungsholding besitzt mehrere Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (keine wesentlichen Betriebsgrundlagen), die an operative Tochtergesellschaften vermietet werden. Die Mieteinnahmen unterliegen in der Stiftungsholding nur der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag, was zu einer effektiven Steuerlast von 15,825 Prozent führt. Gleichzeitig können die Tochtergesellschaften die Mieten als Betriebsausgaben absetzen, wodurch ihre eigene Steuerlast reduziert wird. So entsteht ein Steuerspareffekt, der die Gesamtsteuerlast der Unternehmensgruppe erheblich senken kann.
Vorsichtsmaßnahmen
Bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Verträge wie unter fremden Dritten gestaltet sind. Andernfalls könnte das Finanzamt diese als verdeckte Gewinnausschüttungen werten, was zu einer Nachversteuerung führen könnte. Auch sollte vermieden werden, wesentliche Betriebsgrundlagen zu vermieten, um keine Betriebsaufspaltung zu riskieren, die ebenfalls steuerliche Nachteile mit sich bringen könnte.
5. Immobilien steuerfrei verkaufen
Ein weiterer bedeutender Vorteil der Stiftungsholding ist die Möglichkeit, Immobilien steuerfrei zu veräußern, wenn diese im vermögensverwaltenden Bereich der Stiftung gehalten werden. Nach einer Haltedauer von zehn Jahren können Immobilien komplett steuerfrei verkauft werden, was bei einer GmbH-Holding nicht möglich ist.
Beispiel: Veräußerung einer Immobilie
Eine Stiftungsholding hat 2010 ein Mehrfamilienhaus erworben und die Wohnungen vermietet. Im Jahr 2024 wird die Immobilie für eine Million Euro verkauft, wobei der Buchwert noch 500.000 Euro beträgt. Der Gewinn von 500.000 Euro ist in der Stiftungsholding steuerfrei, da die zehnjährige Spekulationsfrist verstrichen ist. In einer GmbH-Holding müsste dieser Gewinn mit bis zu 30 Prozent besteuert werden, was einer Steuerlast von 150.000 Euro entspricht.
Steuerliche Nachteile bei Verlustverkäufen
Es gibt jedoch auch Nachteile. Wenn eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist mit Verlust verkauft wird, sind diese Verluste in der Stiftungsholding steuerlich nicht abzugsfähig. Bei einer GmbH-Holding könnten diese Verluste mit anderen Gewinnen verrechnet werden. Daher ist eine sorgfältige Planung und Abwägung notwendig.
6. Pkw steuerfrei verkaufen
Neben Immobilien können auch andere Vermögenswerte wie ein Pkw in der Stiftungsholding steuerfrei veräußert werden, sofern sie im vermögensverwaltenden Bereich gehalten werden (also nicht der Erzielung gewerblicher Einkünfte dienen). Dies gilt selbst dann, wenn die Fahrzeuge zur Erzielung von Einkünften genutzt wurden, beispielsweise durch Vermietung an Tochtergesellschaften.
Beispiel: Verkauf eines Pkws
Eine Stiftungsholding erwirbt einen Pkw für 60.000 Euro und vermietet diesen an eine Tochtergesellschaft. Nach sechs Jahren ist der Pkw vollständig abgeschrieben und wird für 25.000 Euro verkauft. Der Gewinn aus dem Verkauf ist in der Stiftungsholding steuerfrei, während eine GmbH-Holding diesen Gewinn versteuern müsste. Ersparnis?
Steuerliche Regelungen
Die Steuerfreiheit resultiert aus § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, der Gegenstände des täglichen Gebrauchs von der Besteuerung ausnimmt. Hierzu zählen auch Fahrzeuge, die für betriebliche Zwecke genutzt wurden. Diese Regelung macht die Stiftungsholding besonders attraktiv für Unternehmen mit einem hohen Bestand an solchen Vermögenswerten.
7. Wegzugbesteuerung vermeiden
Die Wegzugbesteuerung ist eine steuerliche Regelung, die greift, wenn ein Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Diese Regelung kann besonders teuer werden, da sie eine fiktive Veräußerung der Unternehmensanteile unterstellt und den Gewinn besteuert.
Beispiel: Fiktiver Veräußerungsgewinn
Max Müller, Gesellschafter einer GmbH-Holding, zieht ins Ausland und hält 35 Prozent der Anteile an der Holding, die einen Wert von 20 Millionen Euro hat. Sein fiktiver Veräußerungsgewinn beträgt 7 Millionen Euro, von dem 60 Prozent steuerpflichtig sind. Dies führt zu einer Steuerbelastung von über 1,85 Millionen Euro, obwohl Müller keinen tatsächlichen Liquiditätszufluss hatte.
Stiftungsholding als Lösung
In einer Stiftungsholding gibt es diese Problematik nicht, da es keine Gesellschafter gibt. Somit entfällt die Wegzugbesteuerung, und die Vermögenswerte bleiben im Besitz der Stiftung, ohne dass eine steuerliche Belastung entsteht.
8. Beteiligungsgewinne mit 0,79 Prozent versteuern
Gewinnausschüttungen aus Tochtergesellschaften an die Holding unterliegen einer geringen Besteuerung, wenn die Holding in Form einer Stiftung geführt wird. Nach § 8b KStG sind nur fünf Prozent der Ausschüttungen steuerpflichtig, was zu einer effektiven Steuerbelastung von lediglich 0,8 Prozent führt.
Praxisbeispiel: Ausschüttung von Dividenden
Eine Stiftungsholding ist zu 100 Prozent an einer Tochtergesellschaft beteiligt, die einen Gewinn von einer Million Euro ausschüttet. Die Stiftungsholding versteuert nur fünf Prozent dieser Ausschüttung, was zu einer Steuerlast von 7.912,50 Euro führt. Bei einer GmbH-Holding würde die gleiche Ausschüttung zu einer Steuerlast von 15.262,50 Euro führen, da zusätzlich Gewerbesteuer anfällt.
Vorteil bei Aktienbeteiligungen
Auch bei Aktienbeteiligungen, die keine Beteiligungsquote von zehn Prozent erreichen, sind die Steuerregelungen für eine Stiftungsholding vorteilhaft. Während bei einer GmbH-Holding der volle Ausschüttungsbetrag gewerbesteuerpflichtig ist, entfällt diese bei der Stiftungsholding.
9. Beteiligungen mit 0,8 Prozent Steuern veräußern
Ähnlich wie bei den Gewinnausschüttungen sind auch Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen in einer Stiftungsholding zu 95 Prozent steuerfrei. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Beteiligung und ermöglicht eine erhebliche Steuerersparnis.
Beispiel: Verkauf einer Beteiligung
Eine Stiftungsholding veräußert eine 50-prozentige Beteiligung an einer GmbH für 2,1 Millionen Euro. Der Veräußerungsgewinn beträgt 2 Millionen Euro, von dem nur fünf Prozent steuerpflichtig sind. Die Steuerlast beträgt somit nur 15.825 Euro, während eine GmbH-Holding zusätzliche Gewerbesteuer zahlen müsste, was die Steuerlast auf über 30.000 Euro erhöhen würde.
Unterschied zwischen Ausschüttungen und Veräußerungen
Es ist wichtig, zwischen Ausschüttungen und Veräußerungen zu unterscheiden. Während bei Ausschüttungen eine Mindestbeteiligung von zehn Prozent erforderlich ist, um die niedrige Steuerlast zu nutzen, gilt diese Beschränkung bei Veräußerungen nicht. Dies macht die Stiftungsholding besonders attraktiv für den Verkauf von Beteiligungen und Aktienpaketen.
10. Erträge sind flexibler verwendbar
Ein weiterer Vorteil der Stiftungsholding ist die flexible Verwendung der erwirtschafteten Erträge. Während bei einer GmbH-Holding Ausschüttungen nur an die Gesellschafter erfolgen dürfen und das Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen besteht, bietet die Stiftungsholding mehr Spielraum.
Verwendung der Erträge
Die Erträge können in einer Stiftungsholding an eine breitere Gruppe von Begünstigten ausgezahlt werden, einschließlich minderjähriger Personen. Dies ermöglicht eine gezielte Steuerplanung und die Nutzung steuerlicher Freibeträge. Beispielsweise können Ausschüttungen so gestaltet werden, dass sie unter den steuerlichen Freibeträgen bleiben und somit keine Steuerbelastung entsteht.
Beispiel: Ausschüttung an einen minderjährigen Begünstigten
Eine Stiftungsholding zahlt einem 15-jährigen Begünstigten eine einmalige Vergütung von 12.640 Euro. Da der Begünstigte keine weiteren Einkünfte hat, kann er die Steuerfreibeträge in voller Höhe nutzen, wodurch keine Steuerbelastung entsteht. Die einbehaltenen Steuern werden ihm bei der Steuererklärung vollständig erstattet.
Fazit
Die Stiftungsholding bietet zahlreiche finanzielle und steuerliche Vorteile im Vergleich zur GmbH-Holding. Von umfassendem Vermögensschutz über eine geringere Steuerbelastung bis hin zu flexiblen Verwendungsmöglichkeiten der Erträge – die Vorteile sind vielfältig und können erhebliche Einsparungen bedeuten. Allerdings sollten auch die höheren Errichtungs- und Beratungskosten sowie die komplexeren rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden
Für eine fundierte Entscheidung ist es wichtig, alle Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und sich von Experten beraten zu lassen. Eine Stiftungsholding ist nicht für jedes Unternehmen die beste Wahl, kann jedoch in vielen Fällen die optimale Lösung sein, um langfristig Vermögen zu schützen und Steuern zu sparen.
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