Einblick in die Phasen der Stiftungsgründung
Die Gründung einer Stiftung ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Überlegung und Planung erfordert. Dabei geht es nicht nur um die Übertragung von Vermögenswerten, sondern auch um die langfristige Sicherung und Verwaltung des gestifteten Vermögens im Sinne des Stifters. In diesem Blog-Beitrag geben wir Ihnen einen spannenden Einblick in die verschiedenen Phasen der Stiftungsgründung und zeigen auf, wie wir Sie dabei unterstützen können.
Phase 1: Das Erstgespräch – Beratung und Verdichtung des Stiftungsgedankens
Beratungsgespräche
Der erste Schritt in der Stiftungsgründung ist ein unverbindliches Beratungsgespräch, bei dem Sie uns und unsere Arbeitsweise kennenlernen. In diesem kostenfreien Kennenlerntermin erläutern wir Ihnen die grundlegenden Aspekte einer Stiftungsgründung und hören uns Ihre bisherigen Überlegungen und Ziele an. Wir klären Sie über die Besonderheiten einer rechtlich selbständigen Stiftung auf und stellen sicher, dass Sie sich der endgültigen Natur der Vermögensübertragung bewusst sind.
Während des Gesprächs werden Sie auch auf die gesetzlichen und administrativen Anforderungen hingewiesen, die mit der Gründung und dem Betrieb einer Stiftung verbunden sind. Wir beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen einen Überblick über die typischen Herausforderungen und Chancen, die mit der Stiftungsgründung einhergehen. Dieses Gespräch bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit und legt den Grundstein für die spätere erfolgreiche Stiftungsgründung.
Vertiefungsgespräch(e)
Im zweiten Gespräch vertiefen wir die besprochenen Punkte und evaluieren Ihre Wünsche, Ziele und Vermögensverhältnisse. Wir besprechen den Stiftungszweck und mögliche Destinatäre, insbesondere bei einer Familienstiftung, da diese Einfluss auf die Steuerbelastung hat. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Haltung Ihrer Familie zur Stiftungsgründung, da diese oft den Fortbestand der Stiftung sichert.
In diesem Gespräch gehen wir auch detaillierter auf Ihre bisherigen Erfahrungen mit Stiftungen ein und prüfen, wie diese in die geplante Stiftung eingebracht werden können. Wir helfen Ihnen, Ihre Vision klar zu formulieren und mögliche Wege zur Umsetzung aufzuzeigen. Zudem erarbeiten wir gemeinsam erste Entwürfe für die Stiftungssatzung und das Stiftungsgeschäft, die als Grundlage für die weitere Planung dienen.
Phase 2: Weitere Vertiefung und Business Plan erstellen
Business Plan und Satzung erstellen
Ein gut durchdachter Business-Plan ist essenziell für die Gründung einer Stiftung. In diesem dritten Beratungsgespräch greifen wir Ihre Ideen auf und prüfen deren Umsetzbarkeit. Wir besprechen die mögliche Satzung und das Stiftungsgeschäft, wobei wir uns auf den Stiftungszweck, die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung und die Organausgestaltung konzentrieren.
Ein Business-Plan hilft dabei, die Machbarkeit der Stiftungsidee zu überprüfen und potenzielle Risiken zu identifizieren. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Finanzplans, der die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Stiftung abbildet. Dies beinhaltet eine detaillierte Analyse der Vermögensstruktur und eine Prognose der finanziellen Entwicklung in den ersten Jahren nach der Gründung.
Finanz- und Liquiditätsplanung
Eine solide Finanz- und Liquiditätsplanung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Stiftung. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt, um ihre Ziele zu erreichen und ihre Aktivitäten nachhaltig zu finanzieren. Dazu gehört auch die Überprüfung der Eignung des eingebrachten Vermögens zur Erzielung von Erträgen, die die Stiftungszwecke langfristig unterstützen.
Wir beraten Sie auch hinsichtlich der Auswahl geeigneter Anlagestrategien und Vermögensverwalter, um das Stiftungskapital zu sichern und zu vermehren. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, potenzielle Einnahmequellen zu identifizieren, wie z.B. Spenden, Sponsoring oder die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen.
Entwurf und Abstimmung der Satzung
Der Entwurf der Stiftungssatzung wird zwischen Ihnen, uns als Ihren Steuer- und Stiftungsberatern und gegebenenfalls dem beauftragten Rechtsanwalt abgestimmt. In dieser Phase widmen wir uns vertiefenden Überlegungen und berücksichtigen möglichst viele Eventualitäten, um eine solide Grundlage für die Stiftung zu schaffen.
Die Satzung einer Stiftung ist das zentrale Dokument, das die Ziele und die Organisation der Stiftung regelt. Sie legt fest, wie das Stiftungskapital verwendet werden soll, wer die Organe der Stiftung sind und wie diese zusammenarbeiten. Eine gut formulierte Satzung stellt sicher, dass die Stiftung im Sinne des Stifters handeln kann und bietet gleichzeitig genügend Flexibilität, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können.
Phase 3: Vorprüfung des Stiftungsgeschäfts und der Satzung
Vorprüfung durch die Stiftungsbehörde
Um mögliche Hindernisse frühzeitig zu klären, empfehlen wir, den Entwurf der Stiftungssatzung vorab der Stiftungsbehörde vorzulegen. Parallel dazu reichen wir bei gemeinnützigen Stiftungen die Satzung beim Finanzamt ein, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen.
Die Vorprüfung durch die Stiftungsbehörde und das Finanzamt ermöglicht es, etwaige Bedenken oder Änderungswünsche frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren. Dies hilft, spätere Verzögerungen im Anerkennungsprozess zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Stiftung von Anfang an rechtskonform arbeitet.
Phase 4: Einreichung des Stiftungsgeschäfts inkl. der Satzung
Einreichen der Satzung bei der Stiftungsbehörde
Nach der Rückmeldung von der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt werden das Stiftungsgeschäft und die Satzung offiziell eingereicht. Hierzu sind unter Umständen zusätzliche Dokumente erforderlich, wie Bestätigungen der ersten Vorstandsmitglieder oder eine Bankbestätigung über das Anfangsvermögen.
Diese Phase erfordert sorgfältige Vorbereitung und Organisation, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der Kommunikation mit den Behörden, um den Anerkennungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Feedback und Anpassungen
Nach der Einreichung der Satzung und des Stiftungsgeschäfts kann es zu weiterem Feedback von der Stiftungsaufsicht oder dem Finanzamt kommen. In diesem Fall arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um die gewünschten Änderungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Satzung und das Stiftungsgeschäft den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese iterative Phase ist entscheidend, um die endgültige Anerkennung der Stiftung zu erreichen.
Offizielle Einreichung
Nach der Rückmeldung von der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt werden das Stiftungsgeschäft und die Satzung offiziell eingereicht. Hierzu sind unter Umständen zusätzliche Dokumente erforderlich, wie Bestätigungen der ersten Vorstandsmitglieder oder eine Bankbestätigung über das Anfangsvermögen.
Die offizielle Einreichung markiert einen wichtigen Meilenstein im Gründungsprozess der Stiftung. Mit der Einreichung wird die rechtliche Basis der Stiftung geschaffen, und der Weg zur offiziellen Anerkennung wird geebnet.
Phase 5: Endphase der Gründung
Anerkennung und Registrierung
Nach der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht erhält die Stiftung die Anerkennungsurkunde und kann ein Bankkonto eröffnen. Bei steuerbegünstigten Stiftungen gehört es zu den ersten Aufgaben des Vorstands, die Stiftung beim Finanzamt anzumelden und die Feststellung der Satzungsmäßigkeit zu beantragen.
Diese Phase beinhaltet auch die Registrierung der Stiftung im Stiftungsregister und gegebenenfalls im Transparenzregister, um die rechtliche Transparenz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Eröffnung des Bankkontos
Mit der Anerkennungsurkunde kann die Stiftung ein Bankkonto eröffnen, auf das das Stiftungskapital übertragen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Grundlage der Stiftung zu sichern und die operativen Tätigkeiten aufzunehmen.
Phase 6: Beginn der Stiftungsarbeit
Konstituierung der Stiftungsorgane
Mit der Zustellung der Anerkennungsurkunde beginnt die eigentliche Stiftungsarbeit. Die Stiftungsorgane werden gemäß den Satzungsvorgaben konstituiert und die laufende Arbeit der Stiftung kann starten.
Die ersten Aufgaben umfassen die Organisation und Strukturierung der Stiftung, die Einrichtung von Verwaltungsprozessen und die Planung der ersten Aktivitäten und Projekte. Eine klare und effiziente Organisationsstruktur ist entscheidend für den langfristigen Erfolg der Stiftung.
Umsetzung der Stiftungsziele
Die Umsetzung der Stiftungsziele erfordert sorgfältige Planung und Koordination. Wir unterstützen Sie dabei, die ersten Projekte zu identifizieren und umzusetzen, die im Einklang mit den Stiftungszielen stehen. Dies kann die Vergabe von Fördermitteln, die Durchführung von Veranstaltungen oder die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen umfassen.
Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
Ein wichtiger Aspekt der Stiftungsarbeit ist die Öffentlichkeitsarbeit und das Fundraising. Wir helfen Ihnen, eine effektive Kommunikationsstrategie zu entwickeln, um die Bekanntheit der Stiftung zu erhöhen und potenzielle Spender und Partner zu gewinnen. Dazu gehört auch die Erstellung von Marketingmaterialien, die Pflege der Website und die Nutzung von sozialen Medien.
Fazit
Die Gründung einer Stiftung ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Von den ersten Gesprächen bis zur Anerkennung und darüber hinaus begleiten wir Sie mit unserer Expertise und Erfahrung. Eine gut durchdachte Stiftung sichert nicht nur Ihr Vermögen, sondern trägt auch zur Verwirklichung Ihrer gemeinnützigen oder familiären Ziele bei.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Stiftung zu gründen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, um mehr über die Möglichkeiten und Schritte der Stiftungsgründung zu erfahren. Gemeinsam setzen wir Ihre Vision in die Tat um und schaffen eine nachhaltige und wirkungsvolle Stiftung.